Politik

Kurzbericht aus der Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2025


Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gudensberg

Insgesamt vier Punkte wurden in der Hauptatzung geändert:

1. Wenn eine Kommune mehr als 10.000 Einwohner hat, müssen gem. § 38 des Hessischen Gemeindeordnung 37 Stadtverordnete gewählt werden – es sei denn, die Hauptsatzung schreibt etwas anderes vor. In Gudensberg besteht die Stadtverordnetenversammlung aus 31 Mitgliedern. Da sich diese Zahl bewährt hat, wird in der Hauptsatzung folgende Staffelung festgelegt:

von 10.000-10.999 Einwohnern 31 Gemeindevertreter
von 11.000-15.999 Einwohnern 33 Gemeindevertreter
von 16.000-20.999 Einwohnern 35 Gemeindevertreter
ab 21.000 Einwohnern 37 Gemeindevertreter

2. Der bisherige Absatz 2a wird gestrichen, da sein Inhalt veraltet war. Er besagte, dass die Haushaltswirtschaft der Stadt ab dem Jahr 2009 nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung, der sog. Doppik, zu führen ist. Da die doppelte Buchführung für jede Kommune gesetzlich vorgeschrieben ist und auch praktiziert wird, ist dieser Absatz überflüssig.

3. In Gudensberg leben mittlerweile mehr als 1.000 Ausländer. Dies verlangt die Einrichtung eines Ausländerbeirates nach der nächsten Kommunalwahl. Aus diesem Grund wurde die Zahl der Mitglieder des Ausländerbeirates in der Hauptatzung auf fünf festgelegt.

4. Anpassung des Betrags für die Übertragung von Grundstücksgeschäften auf den Magistrat von 25.000 Euro auf 30.000 €. Dadurch können Entscheidungen über kleiner Grundstücksgeschäfte schneller getroffen werden.

Die Änderungen wurden einstimmig angenommen.

 

Pumptrack und Skateranlage

Im Rahmen des Städtebauförderprogrammes Gudensberg2030 soll auf dem Alten Sportplatz ein Freizeitgelände für Jugendliche entstehen. Hierzu wurde nun der Entwurf für die Anlage beraten. Er sieht die Errichtung eines Skateparks, eines Streetballfelds, einer Grillfläche und einer neuen Toilettenanlage vor. Die Kosten des Pumptrack übersteigen das momentan bereitgestellte Budget. Daher soll versucht werden, den Pumptrack in Eigenleistung bzw. mit Unterstützung von Ehrenamtlichen herzustellen. Es soll geprüft werden, ob und wie eine Trinkwasser-Zapfstelle sowie eine Abwasserentsorgungsmöglichkeit für Wohnmobillisten in dem zu errichtenden WC-Gebäude vorgesehen werden kann.

Der Entwurf wurde mit allen Nutzergruppen des Alten Sportplatzes abgestimmt. Seine Umsetzung wurde einstimmig beschlossen.  

 

Überführung der „Ehrung nach der Ehrenamtsrichtlinie“ in die Ehrung „Du bist gut für Gudensberg“

Seit einigen Jahren ist zu beobachten, dass nur noch sehr wenige Vorschläge für die Ehrung nach der Ehrenamtsrichtlinie eingereicht werden. Um die Ehrung wieder attraktiver zu machen und sie einer größeren Zielgruppe zu öffnen, soll sie u.a. für alle Gudensberger Einwohner geöffnet werden. Auch bei der angepassten Ehrung steht der Vorbildcharakter für die Gemeinschaft im Zentrum.

Die Überführung der bisherigen Ehrung in die Ehrung „Du bist gut für Gudensberg“ wurde einstimmig beschlossen.