Verwaltung

Ab Mai 2025 neue Regeln für Passfotos und Direktversand


Das digitale Passfoto wird Pflicht

Wer ab Mai einen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchte, braucht zwingend ein digital übermitteltes Passfoto. Papierfotos oder digitale Fotos auf USB-Sticks werden dann nicht mehr akzeptiert. Das Foto muss entweder direkt im Bürgerbüro an einem speziellen Fotoautomaten erstellt werden. Alternativ kann es bei einem zertifizierten Dienstleister (Fotograf, Drogeriemarkt) aufgenommen und speziell digital übermittelt werden. Durch die Pflicht zur digitalen Erstellung und direkten, gesicherten Übermittlung soll die Möglichkeit zur nachträglichen Manipulation des Bildes ausgeschlossen werden. Das Bild bleibt von der Aufnahme bis zur Speicherung im Chip des Ausweises durchgehend digital und geschützt.


Das digitale Passfoto kann ab 1. Mai direkt an solch einem Automaten im Bürgerbüro erstellt werden.

Woher bekomme ich mein digitales Passbild 

Direkt in der Pass- oder Ausweisbehörde:

Das Bürgerbüro ist mit einem speziellen Fotoautomaten ausgestattet. Das Lichtbild wird direkt nach der Aufnahme verschlüsselt und sicher an das Bearbeitungssystem im Bürgerbüro übermittelt. Die Kosten für die Fotonutzung am Behördenterminal sind bundesweit einheitlich auf 6 Euro pro Dokument festgelegt.

Beim zertifizierten Fotografen:

Berufsfotografen oder Drogerieketten können weiterhin Passbilder anbieten, sofern sie bestimmte technische und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen an ein zertifiziertes sicheres Übermittlungssystem (eine spezielle Cloud-Lösung) angeschlossen sein. Der Kunde erhält in der Regel einen QR-Code oder eine Transaktionsnummer. Mit diesem Code kann der Sachbearbeiter in der Behörde das Foto aus der Cloud abrufen und dem Antrag zuordnen. Unabhängig davon, wo das Foto erstellt wird, erfolgt die Übermittlung an die Passbehörde über eine hochsichere, zertifizierte Cloud-Infrastruktur. Diese muss den strengen Anforderungen des BSI-Kriterienkatalogs C5 genügen, der höchste Standards für Cloud-Sicherheit definiert.


Der Ausweis kommt per Post

Eine weitere Neuerung ist der optionale Direktversand der fertigen Ausweisdokumente. Bisher mussten Personalausweis oder Reisepass persönlich abgeholt werden. Ab Mai 2025 können der Personalausweis ab 16 Jahren sowie der Reisepass ab 18 Jahren direkt von der Bundesdruckerei durch die Deutsche Post AG ausschließlich an die inländische Meldeanschrift des Antragstellers geschickt werden. Zuvor wird das alte Dokument direkt in der Behörde entwertet. Der Direktversand kostet zusätzlich 15 Euro. Voraussetzung ist eine gültige Meldeadresse in Deutschland. Die Zustellung erfolgt nur persönlich an den Antragsteller, der sich mit einem zweiten gültigen Ausweisdokument ausweisen muss. Ist dieser nicht erreichbar, wird das Dokument sieben Werktage bei der Post hinterlegt, später ans Bürgerbüro der Stadt weitergeleitet. Für Kinder ist das Verfahren nicht möglich. Auch Ausweise, die im Expressverfahren bestellt werden, müssen weiterhin bei der Behörde abgeholt werden.

 

Neue Gebühren

Die Reform bringt auch angepasste Gebühren mit sich:

Personalausweis für Personen ab 24 Jahren:

52 Euro inklusive Direktversand. Gültigkeit: 10 Jahre.

Personalausweis für Personen unter 24 Jahren

37,80 Euro inklusive Direktversand. Gültigkeit: 6 Jahre.

Zusätzliche Gebühren können in bestimmten Fällen anfallen:

Gebühr für das digitale Foto: 6 Euro 

Die Gebühren für Reisepässe (aktuell 70 Euro für über 24-Jährige, 37,50 Euro für unter 24-Jährige, plus ggf. Expresszuschlag von 32 Euro) sind von dieser spezifischen Reform der Personalausweisgebühren nicht direkt betroffen. Alle alten Dokumente bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.