Grundsteuerreform
Anpassung der Grundsteuer – Was bedeutet das für Gudensberg?
Warum gab es die Grundsteuerreform?
Die Grundsteuer basiert bislang auf veralteten Werten, die auf den 1. Januar 1964 zurückgehen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte diese Praxis 2018 für verfassungswidrig, weshalb ab 2025 neue, regelmäßig aktualisierte Grundlagen gelten werden. Detaillierte Informationen bietet die hessische Finanzverwaltung unter grundsteuer.hessen.de.
Arten der Grundsteuer
Es gibt zwei Hauptarten der Grundsteuer:
- Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Das Finanzamt ermittelt den Steuermessbetrag, der als Berechnungsgrundlage dient. Auf diesen Messbetrag wendet die Stadt Gudensberg anschließend den von der Stadtverordnetenversammlung festgelegten Hebesatz an. Dies bedeutet, dass die genaue Höhe der Grundsteuer von den zukünftigen Entscheidungen der Stadtverordnetenversammlung abhängt. Die Stadtverordneten beschließen in ihrer Sitzung im Dezember über die Hebesätze. Die Satzung wird dann zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Steigt die Grundsteuer?
Die hessische Landesregierung hatte als politisches Ziel formuliert, dass die Einnahmen durch die Grundsteuer B im Jahr 2025 auf dem Niveau von 2024 bleiben. Es gibt vom Land Hessen für Gudensberg eine Empfehlung. Dadurch, dass die einzelnen Messbeträge gestiegen sind, wäre der Hebesatz geringer um die gleichen Einnahmen zu erzielen. Dieses Ziel der „Aufkommensneutralität“ kann jedoch aus verschiedenen Gründen, wie etwa den wachsenden kommunalen Ausgaben, nicht immer erreicht werden. Dies könnte auch in Gudensberg der Fall sein. Beispiele für eine höhere Ausgaben sind gestiegene Personalkosten, die Wiedereröffnung des Hallenbades in 2025 und gestiegene Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen. Um den städtischen Haushalt auszugleichen, muss dann gegebenenfalls der vom Land empfohlene Hebesatz erhöht werden. Die Haushaltsberatungen beginnen im November. Hier werden die Stadtverordneten darüber beraten welche Maßnahmen zum Ausgleich des städtischen Haushaltes notwendig sind.