Finanzen
Interaktiver Haushalt
Um rechtskräftig zu werden, muss der nun eingebrachte Haushaltsentwurf von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden und anschließend von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Dieser Prozess nimmt einige Zeit in Anspruch: Der Haushaltsentwurf wird zunächst im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dann mit einer Empfehlung wieder in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert. Nach Abschluss aller Beratungen wird der Haushaltsplan in der dann gültigen Form von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Anschließend wird er der Kommunalaufsicht zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt und dann veröffentlicht.