Geflügelpest

Überwachungszone aufgehoben - Aufstallungspflicht bleibt vorerst


Aufgrund des aktuellen Vogelzugs gilt präventiv jedoch weiterhin für das gesamte Kreisgebiet bis auf Weiteres eine Aufstallungspflicht für Geflügelbestände. Zudem bleibt das Verbot von Geflügelschauen oder ähnlichen Veranstaltungen sowie die Ausfuhr von Geflügelbeständen zu Veranstaltungen in anderen Landkreisen vorerst bestehen.

Die 5. Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest tritt ab dem 7. März 2024 in Kraft und kann ab 6. März 2024 auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.