Gudensberg2030

Kann meine Immobilie gefördert werden?


  • Alter Markt 1-9
  • Am Schloßberg 1-10
  • Bahnhofstraße 2-7
  • Besser Straße 1-24
  • Braugasse 1-6
  • Freiheit 1, 3, 5, 32
  • Fritzlarerstraße 1-40
  • Grabenweg 1-12
  • Große Rosenstraße 1-19
  • Hinter dem Hagen 1
  • Hinter der Mauer 1-4
  • Hintergasse 1-29
  • Holzweg 19, 20, 22, 26
  • Hornungsgasse 1-3
  • Hundgasse 1-9
  • Kasseler Straße 1-17
  • Klapphahn 1-4
  • Kleine Rosenstraße 1-10
  • Löhner Weg 1-7
  • Marktplatz 1-5
  • Marktstraße 1-10
  • Metzer Straße 2
  • Obergasse 1-24
  • Obertor 1-6
  • Pfarrgasse 1-8
  • Rathausgasse 1-6
  • Renthof 1-8
  • Schloßstraße 1-22
  • Schwimmbadweg 1-11
  • Schöne Aussicht 1
  • Töpfenmarkt 1-2
  • Trift 4, 8
  • Untergasse 1-42
  • Wenigenburg 1
  • Ziegerich 1-5.

Zu dem Anreizprogramm gehören zwei Bestandteile:

  1. Fachliche Beratung im Umfang von bis zu acht Stunden. Dabei können alle Fragen zu den Möglichkeiten der Sanierung und Modernisierung bis zur Abwicklung der Förderung gestellt werden.
  2. Eine finanzielle Förderung von bis zu 25% der förderfähigen Kosten. Dies können bis zu 20.000 Euro Zuschuss bei Gebäudemaßnahmen und bis zu 5.000 Euro Zuschuss bei Wohnumfeldmaßnahmen sein.

Was wird gefördert?

  • Sanierung von Gebäuden
  • Verbesserung des Wohnwerts von Gebäuden
  • Wiedernutzung von leerstehenden Gebäuden oder Ladenlokalen
  • Schaffung von Barrierefreiheit oder Barrierearmut für altersgerechtes Wohnen
  • Offenlegung von Fachwerk an Fassaden
  • Instandsetzung von Fassaden an der Straßenseite
  • Entsiegelung von Freiflächen und Begrünung
  • Gestaltung von Vorgärten

In den Stadtteilen gilt weiterhin das Förderprogramm „Lebendiges Dorf“, ebenfalls mit fachlicher Beratung und finanzieller Unterstützung.