Gudensberg2030
Kann meine Immobilie gefördert werden?
- Alter Markt 1-9
- Am Schloßberg 1-10
- Bahnhofstraße 2-7
- Besser Straße 1-24
- Braugasse 1-6
- Freiheit 1, 3, 5, 32
- Fritzlarerstraße 1-40
- Grabenweg 1-12
- Große Rosenstraße 1-19
- Hinter dem Hagen 1
- Hinter der Mauer 1-4
- Hintergasse 1-29
- Holzweg 19, 20, 22, 26
- Hornungsgasse 1-3
- Hundgasse 1-9
- Kasseler Straße 1-17
- Klapphahn 1-4
- Kleine Rosenstraße 1-10
- Löhner Weg 1-7
- Marktplatz 1-5
- Marktstraße 1-10
- Metzer Straße 2
- Obergasse 1-24
- Obertor 1-6
- Pfarrgasse 1-8
- Rathausgasse 1-6
- Renthof 1-8
- Schloßstraße 1-22
- Schwimmbadweg 1-11
- Schöne Aussicht 1
- Töpfenmarkt 1-2
- Trift 4, 8
- Untergasse 1-42
- Wenigenburg 1
- Ziegerich 1-5.
Zu dem Anreizprogramm gehören zwei Bestandteile:
- Fachliche Beratung im Umfang von bis zu acht Stunden. Dabei können alle Fragen zu den Möglichkeiten der Sanierung und Modernisierung bis zur Abwicklung der Förderung gestellt werden.
- Eine finanzielle Förderung von bis zu 25% der förderfähigen Kosten. Dies können bis zu 20.000 Euro Zuschuss bei Gebäudemaßnahmen und bis zu 5.000 Euro Zuschuss bei Wohnumfeldmaßnahmen sein.
Was wird gefördert?
- Sanierung von Gebäuden
- Verbesserung des Wohnwerts von Gebäuden
- Wiedernutzung von leerstehenden Gebäuden oder Ladenlokalen
- Schaffung von Barrierefreiheit oder Barrierearmut für altersgerechtes Wohnen
- Offenlegung von Fachwerk an Fassaden
- Instandsetzung von Fassaden an der Straßenseite
- Entsiegelung von Freiflächen und Begrünung
- Gestaltung von Vorgärten
In den Stadtteilen gilt weiterhin das Förderprogramm „Lebendiges Dorf“, ebenfalls mit fachlicher Beratung und finanzieller Unterstützung.