Sicherheit

Regelungen für mehr Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer


Fußgängerzone/Untergasse: Sicher unterwegs bei Schrittgeschwindigkeit

In der Fußgängerzone von Gudensberg müssen Radfahrende mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Diese Regelung dient dazu, gefährliche Situationen zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl der Fußgänger zu stärken. Welches Tempo Schrittgeschwindigkeit ist, dass ist nicht festgelegt. Gerichte gehen jedoch von 5 km/h bis 15 km/h aus.

 

Gemeinsame Geh- und Radwege: Rücksichtnahme auf dem „alten Bahndamm“

Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, wie dem „alten Bahndamm“, ist es besonders wichtig, dass Radfahrende Rücksicht auf Fußgänger nehmen und ihre Geschwindigkeit anpassen. Diese Wege sind meist mit dem StVO-Zeichen 240 gekennzeichnet. Radfahrende müssen jederzeit bereit sein, ihre Geschwindigkeit bis auf Schrittgeschwindigkeit zu reduzieren, insbesondere wenn sie auf Kinder oder ältere Menschen treffen.

 

30-Zone: Einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung für alle Verkehrsteilnehmer

In den 30-Zonen von Gudensberg gilt eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h, auch für Radfahrende. Diese Regelung soll helfen, das Unfallrisiko zu verringern und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen Dirk Schneider vom Ordnungsamt der Stadt Gudensberg unter 05603/933 166  gerne zur Verfügung.