Vereine
Stadtverordnetenversammlung erhöht Vereinsförderung
Die neue Richtlinie sieht deutliche Anpassungen vor: So wird der Grundbetrag für Vereine auf bis zu 105 Euro je nach Mitgliederzahl erhöht, und auch der Zuschuss für jugendliche Mitglieder steigt von 3 auf 5 Euro pro Person. Zuschüsse für Übungsleiterstunden werden auf 0,50 Euro verdoppelt, und Dirigentenhonorare erfahren eine Anhebung auf 500 Euro. Für Investitionen können die Vereine künftig 15 % Förderung beantragen – eine Erleichterung, um zusätzliche Mittel vom Schwalm-Eder-Kreis zu erhalten.
„Die Vereine sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gemeinwesens. Sie fördern nicht nur die Gemeinschaft, sondern bieten auch Jugendlichen eine wertvolle Perspektive. Es war mir eine Herzensangelegenheit, dass wir mit der Erhöhung der Förderung das Engagement der Ehrenamtlichen noch stärker würdigen können“,
betont Bürgermeisterin Sina Massow.
Neben der finanziellen Förderung investiert die Stadt Gudensberg kontinuierlich in die Infrastruktur der Vereine. Sportstätten werden auf einem modernen Stand gehalten, um optimale Bedingungen für den Vereinsbetrieb zu gewährleisten. Zudem werden bei der jährlichen Sportlerehrung sportliche Erfolge gefeiert.
Mit der überarbeiteten Vereinsförderrichtlinie setzt Gudensberg ein klares Zeichen: Das Ehrenamt und die Arbeit der Vereine sind unverzichtbar und verdienen jede Unterstützung, die ihnen zuteilwerden kann.
2.1 Grundbetrag für Vereine | Bisher | Änderung |
bis zu 100 Mitgliedern | 25,00 Euro | 55,00 Euro |
von 101 bis 200 Mitglieder | 50,00 Euro | 80,00 Euro |
mehr als 200 Mitglieder | 75,00 Euro | 105,00 Euro |
Zuschuss für jugendliche Mitglieder | 3,00 Euro pro Person | 5,00 Euro pro Person |