geflüchtete
Flüchtlingsunterkunft: Kreis und Stadt auf der Suche nach neuem Standort
Um ausreichend Wohnraum für die Geflüchteten zu schaffen, ist der Schwalm-Eder-Kreis aktuell gemeinsam mit der Stadt Gudensberg auf der Suche nach einer neuen Unterkunft in der Chattengaustadt. Die Gemeinschaftseinrichtung in der Weinbergstraße wird nicht mehr nachbelegt, diese Unterkunft soll zum Jahresende vollständig aufgegeben werden.
Da sich die Suche nach Unterkünften mit der benötigten Kapazität schwierig gestaltet, kommt auch eine Containerlösung in Frage. Bei der Suche nach einem geeigneten Standort arbeitet der Kreis eng mit der Stadt Gudensberg zusammen. Am neuen Standort sollen insgesamt 59 Menschen untergebracht werden können.
Hintergrund: Vielfältige Fluchtursachen
Nach wie vor ist Deutschland das Ziel einer großen Zahl von Menschen, die ihre Heimat verlassen, weil sie dort um Leben und Gesundheit fürchten müssen. Egal, ob es sich um Menschen handelt, die sich in einem Asylverfahren befinden, die vor einem Krieg geflohen sind oder die aus anderen Gründen Schutz benötigen, nach dem „Königsteiner Abkommen“ sind die Bundesländer verpflichtet, die Geflüchteten nach einem Aufteilungsschlüssel aufzunehmen und unterzubringen. Die Länder verteilen diese Menschen wiederum auf Städte und Kreise weiter, in der Folge versuchen die Kreise, bei der Verteilung im Kreisgebiet möglichst ausgewogen zu belegen. Im Schwalm-Eder-Kreis kommen zurzeit wöchentlich ca. 40 Geflüchtete an, die im Landkreis gleichmäßig verteilt werden.