Geflüchtete

Flüchtlingsunterkunft entsteht am F26


Vorausgegangen war diesem Beschluss eine Bürgerversammlung sowie eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, auf der beschlossen wurde, dass die Stadtverwaltung und der Schwalm-Eder-Kreis neben den bis dato veröffentlichen Standortvorschlägen F26 und Alter Sportplatz noch weitere mögliche Orte prüfen soll. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:

  • Hessischer Hof
  • Alte Schule in Dissen
  • Gästehaus im Löhner Weg (ehemaliges Pfarrhaus)
  • Ehemaliges Sägewerk in Obervorschütz
  • Ehemalige Bäckerei Brede
  • Ehemaliger Spielplatz in Deute
  • Alte Feuerwehr Gudensberg
  • Parkplatz am Schwimmbad
  • Alle Leerstände gemäß dem KEK-Programm
  • Bolzplatz Deute
  • Verpachtete Gewerbefläche in der „Besser Straße“
  • Sowie weitere verschiedene Privatgrundstücke in Gudensberg und den Stadtteilen

In einer weiteren Sitzung diskutierte der Haupt- und Finanzausschuss die möglichen Vor- und Nachteile der Vorschläge. Neben Brandschutzanforderungen und Geländeeignung spielte u. a. die Platzkapazität der einzelnen Ideen bei der Beschlussempfehlung des Ausschusses eine Rolle. Der empfahl der Stadtverordnetenversammlung schließlich einstimmig, dass die Stadt Gudensberg dem Schwalm-Eder-Kreis das Gelände am F26 für 5 Jahre zur Verfügung stellt, um dort eine Unterkunft für bis zu 59 Geflüchtete in Modulbauweise zu errichten und betreiben. Als Reaktion auf die Aussagen der Anwohnenden in der Bürgerversammlung ist der Beschluss an fünf Bedingungen geknüpft:

  1. Der Kreis wird aufgefordert, die Containeranlage mit einem Zaun zu versehen, um einen Sichtschutz zu den Anwohnenden aufzubauen.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, mit den unmittelbar Anwohnenden in einem engen Austausch zu bleiben. Zudem ist dem Haupt- und Finanzausschuss regelmäßig über die Kommunikation mit den Anwohnenden zu berichten.
  3. Mit dem Kreis ist vertraglich zu regeln, dass die Containeranlage vorzeitig abgebaut wird, wenn der Kreis sie nicht mehr zur Unterbringung Geflüchteter benötigt.
  4. Der Kreis wird gebeten, die Containerwohnanlage vorrangig für geflüchtete Frauen und Kinder zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Gudensberg möchte damit erreichen, ein Schwerpunktangebot für diese Schutzsuchende zu bieten.
  5. Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Schwalm-Eder-Kreis erneut einen Aufruf an aller Bürger herauszugeben, freien Wohnraum zu melden.

Diesem Vorschlag schloss sich die Stadtverordnetenversammlung einstimmig an.