bulldogfest
Geänderte Verkehrsführung und temporäre Höchstgeschwindigkeit
Generell werden alle Verkehrsteilnehmer, die nicht zum Bulldogfest wollen, gebeten, den Bereich der Fritzlarer Straße vom 30. Juni bis zum 2. Juli nach Möglichkeit zu umfahren bzw. zu meiden. Am voraussichtlich besucherstärksten Tag, am Sonntag, dem 2. Juli, wird eine Einbahnstraßenregelung in der Fritzlarer Straße (vom Kreisel kommend in Richtung Tankstelle) eingerichtet.
In der Metzer Straße (Höhe Feuerwehr) wird ein Halteverbot eingerichtet. Im Nacker Weg und in der Fritzlarer Straße wird ein einseitiges Halteverbot eingerichtet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt während des Bulldogfestes in der Fritzlarer Straße 30 km/h und auf der L3150 (vom Kreisel bis zur Einmündung Fritzlarer Straße) 50 km/h.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, diese Regelungen zu beachten.