ehrenamt

Gudensberg sucht Schöffinnen und Schöffen für Strafverfahren an Amtsgericht und Landgericht


Von der Stadt benannte:r Schöffin oder Schöffe kann jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 werden, der in Gudensberg wohnhaft ist und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.  Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Die Aufnahme der vorgesehenen Schöffinnen und Schöffen in die Vorschlagsliste der Stadt Gudensberg bedarf der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Anschließend wählt ein vom Amtsgericht Fritzlar gebildeter Wahlausschuss die neuen Schöffen:innen.

Sollten Sie Interesse an dem Ehrenamt als Schöffin oder Schöffe haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte bis zum 12.05.2023 an die Stadtverwaltung Gudensberg, Frau Sabine Iffert (Tel. 05603 933-146) oder Frau Alexandra Klaus (Tel. 05603 933-153), E-Mail: wahlen@stadt-gudensberg.de.

Weitere Informationen stehen unter www.schoeffenwahl2023.de bereit.