ehrenamt

Gudensberg sucht Jugendschöffinnen und -schöffen


Wer kann Jugendschöffe werden?

Jugendschöffin oder Jugendschöffe kann jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 werden, der in der Stadt Gudensberg wohnhaft ist und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Das sollten Jugendschöffen mitbringen:

•    erzieherische/pädagogische Fähigkeiten und Erfahrungen in der Jugenderziehung,
•    Objektivität und Unvoreingenommenheit.

Welchen Umfang umfasst das Ehrenamt?

12 Sitzungstage im Jahr sind laut Gesetz vorgesehen (§§ 43, 77 GVG). Sitzungstag bedeutet jedoch nicht Verhandlungstag. Eine Sitzung kann aus mehreren Verhandlungstagen bestehen.

Ablauf im Gericht:

Im Vorfeld werden die Schöffen mit dem Inhalt des Strafverfahrens (z. B. Deliktart) vertraut gemacht. Die Stimme der Jugendschöffin oder des Jugendschöffen hat bei der Schuld- und Strafzumessung das gleiche Gewicht wie die des Berufsrichters oder der Berufsrichterin. Während der Sitzung dürfen Fragen an Angeklagte, Zeugen oder Sachverständige gestellt werden.

Wie kann ich mich bewerben?

Sollten Sie Interesse an dem Ehrenamt als Jugendschöffin oder Jugendschöffe haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte bis zum 14.04.2023 an die Stadtverwaltung Gudensberg, Frau Sabine Iffert (Tel. 05603 933-146) oder Frau Alexandra Klaus (Tel. 05603 933-153), E-Mail: wahlen@stadt-gudensberg.de.

Weitere Informationen finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de.