friedhof
Prüfung ergab: Grabmale sind fast komplett standsicher
Wie in den Vorjahren war auf den Friedhöfen ein Experte des Bausachverständigen-Büros Becker&Weißbach aus Wettenberg unterwegs und übte mit einem Prüfgerät einen Druck von 300 N (Newton) auf die Grabsteine aus. Das Ergebnis, das der Stadtverwaltung inzwischen in Form einer umfangreichen Dokumentation vorliegt: Lediglich bei vier Grabsteinen muss die Standsicherheit wiederhergestellt werden, von den übrigen Grabmalen geht keine Gefahr aus.
Die Friedhofsträger sind verpflichtet, solche Kontrollen durchzuführen, da durch umfallende oder kippende Grabsteine schwere Unfälle entstehen können. Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim in den städtischen Unterlagen eingetragenen Nutzungsberechtigten. Das sind im Regelfall die nächsten Hinterbliebenen. Die Nutzungsberechtigten standunsicherer Grabmale wurden bereits aufgefordert, den Mangel abzustellen.