Umwelt

Goldbach soll wieder natürlicher werden


Der Fachplaner wird nach der Gewässerbesichtigung Vorschläge für Maßnahmenbausteine ausarbeiten, die die Natürlichkeit des Goldbachs wiederherstellen sollen. Wenn diese Vorschläge vorliegen, wird auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Informationsveranstaltung für Gewässeranlieger und andere Interessierte angeboten.

Natürliche Bäche und Flüsse - Hintergrund

Durch menschliche Einflüsse, wie Begradigungen und massiven Gewässerverbau haben Fließgewässer in der Vergangenheit vielfach negative Veränderungen erfahren, die zu erheblichen Minderung der Funktionsfähigkeit dieser Ökosysteme geführt haben. „Schnell weg mit dem Wasser“ war eine Maxime der Nachkriegsjahre. Der dieser Regel folgende technische Gewässerausbau hatte weitreichende Folgen, die wir alle heute spüren. Dies betrifft nicht nur die schwindende Artenvielfalt in aquatischen Lebensräumen, sondern auch die schnelle Absenkung von Grundwasser und die mangelnde Pufferung in Dürrejahren sowie Hochwasserprobleme.

Einen wesentlichen Bestandteil des nachhaltigen Gewässerschutzes stellen die Herstellung eines naturnahen Zustandes des Gewässers sowie deren Ufer und Auenbereiche dar. Besonders im Fokus steht dabei die Wiederherstellung der Durchwanderbarkeit von Bächen und Flüssen für alle Organismen. Am Goldbach liegt dabei ein Schwerpunkt auf einer naturnahen Anbindung an die Ems. Darüber hinaus sollen die Struktur und das Umfeld des Gewässers verbessert werden.

Die strukturelle Vielgestaltigkeit und eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt sind der zweite gewichtige Baustein der Gewässerrenaturierung. Besonders mit Maßnahmen, die der dynamischen Eigenentwicklung von Fließgewässern Vorschub leisten, kann hier sehr viel getan werden, beispielsweise durch den gezielten Rückbau der Ufer- und Sohlbefestigungen oder die Einbringung von Totholz.

Der dritte Baustein ist die Flächenverfügbarkeit: Nach dem Motto „Fließgewässer brauchen Raum“ sollen den Bächen zumindest in Teilabschnitten Uferrandstreifen und Aueflächen zur freien Entwicklung und als natürlicher Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt werden. Hier gibt es die größten Defizite.

Gewässerrenaturierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe und geht uns alle an!

Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie formuliert als eines ihrer Ziele die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes aller Oberflächengewässer. Die Städte Gudensberg und Felsberg sind für die Unterhaltung des Goldbachs und damit für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich. Die anfallenden Kosten für die Renaturierung werden bis zu 95 % vom Land Hessen übernommen.

Um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie voranzubringen, die Öffentlichkeit für das Thema Gewässerökologie und Gewässerschutz zu sensibilisieren und einen Beitrag zur Hessischen Biodiversitätsstrategie zu leisten wurde im Jahr 2019 das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) initiiert. Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs haben sich die Städte Gudensberg und Felsberg mit dem Goldbach beworben und wurden mit weiteren rund 150 Kommunen für das Programm ausgewählt. Durch die Teilnahme am Programm erhalten die Kommunen eine umfassende Unterstützung bei den Gewässerrenaturierungen. Dazu wird ihnen, mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG), ein Dienstleister an die Seite gestellt, der sie bei der Maßnahmenumsetzung von der Planungsphase bis zur Bauumsetzung begleitet und bei allen Aufgaben der Bauträgerschaft entlastet.