Gudensberg2030

Anreizprogramm für die Fachwerksanierung


Fachliche Beratung und finanzielle Förderung

Zur Förderung gehören zwei Bestandteile: Zum einen gibt es eine fachliche Beratung im Umfang von bis zu acht Stunden. Dabei können alle Fragen zu den Möglichkeiten der Sanierung und Modernisierung bis zur Abwicklung der Förderung erörtert werden. Die zweite Komponente ist die finanzielle Förderung von bis zu 25% der förderfähigen Kosten. Das können bis zu 20.000 € Zuschuss sein.

Diese Förderung gilt nicht nur für Sanierungsmaßnahmen am Gebäude selbst, sondern auch für die Gestaltung des Wohnumfelds auf dem straßenseitigen Grundstück. Hier ist die Fördersumme auf maximal 5.000 € gedeckelt.

Mit dem Anreizprogramm sollen die historischen Fachwerkhäuser erhalten, weiter genutzt und Wohnraum geschaffen werden. Das dient nicht nur dem gesamtem Wohnumfeld, sondern auch der Innendstadtentwicklung. Für Fachwerkgebäude bieten sich auch viele natürliche Baustoffe an, die ein besonders gutes Raumklima schaffen. Beispiele zeigen, dass komfortables und modernes Wohnen im Fachwerkhaus gut umzusetzen ist.

Das Fördergebiet umfasst folgende Straßen und Hausnummern:

  • Alter Markt 1-9
  • Am Schloßberg 1-10
  • Bahnhofstraße 2-7
  • Besser Straße 1-24
  • Braugasse 1-6
  • Freiheit 1, 3, 5, 32
  • Fritzlarerstraße 1-40
  • Grabenweg 1-12
  • Große Rosenstraße 1-19
  • Hinter dem Hagen 1
  • Hinter der Mauer 1-4
  • Hintergasse 1-29
  • Holzweg 19, 20, 22, 26
  • Hornungsgasse 1-3
  • Hundgasse 1-9
  • Kasseler Straße 1-17
  • Klapphahn 1-4
  • Kleine Rosenstraße 1-10
  • Löhner Weg 1-7
  • Marktplatz 1-5
  • Marktstraße 1-10
  • Metzer Straße 2
  • Obergasse 1-24
  • Obertor 1-6
  • Pfarrgasse 1-8
  • Rathausgasse 1-6
  • Renthof 1-8
  • Schloßstraße 1-22
  • Schwimmbadweg 1-11
  • Schöne Aussicht 1
  • Töpfenmarkt 1-2
  • Trift 4, 8
  • Untergasse 1-42
  • Wenigenburg 1
  • Ziegerich 1-5.

Höhere Förderung bei großen Projekten

Für größere Umbau- und Sanierungsvorhaben besteht die Möglichkeit einer höheren Förderung von bis zu 75.000 €. Diese Förderung bedarf aber eines größeren zeitlichen Vorlaufs, weil sie im zuständigen Landesministerium geprüft wird. In den Stadtteilen gilt weiterhin das Förderprogramm „Lebendiges Dorf“, ebenfalls mit fachlicher Beratung und finanzieller Unterstützung.

Eigentümer/innen eines Gebäudes im Fördergebiet oder Kaufinteressenten melden sich beim Fördergebietsmanagement: Büro akp Kassel, Dr. Uwe Höger, 0561-7004868, gu2030@akp-planung.de. Ansprechpartnerin für das Programm „Lebendiges Dorf“ im Rathaus: Katharina Wicke, 05603-933147, k.wicke@stadt-gudensberg.de