Bauberatung und Förderung

Bauberatung und Förderung

Vor Einleitung des eigentlichen Baugenehmigungsverfahrens kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind, eine Vorprüfung beantragt werden. Ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann oder ob das Grundstück nach den Vorstellungen der Bauherrschaft bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig erkennbar. Daher bietet die Bauvoranfrage eine sichere Möglichkeit diese Zweifel auszuräumen.

Je nach Art des Bauvorhabens kann entweder ein Bauantrag, der zu einer Baugenehmigung führt, oder aber lediglich eine Mitteilung erforderlich sein. Bestimmte Vorhaben bedürfen weder einer Genehmigung noch einer Mitteilung. Diese Fragen können sie mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder der Stadtverwaltung klären.


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