Bauberatung und Förderung

Bauberatung und Förderung

Vor Einleitung des eigentlichen Baugenehmigungsverfahrens kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind, eine Vorprüfung beantragt werden. Ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden kann oder ob das Grundstück nach den Vorstellungen der Bauherrschaft bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig erkennbar. Daher bietet die Bauvoranfrage eine sichere Möglichkeit diese Zweifel auszuräumen.

Je nach Art des Bauvorhabens kann entweder ein Bauantrag, der zu einer Baugenehmigung führt, oder aber lediglich eine Mitteilung erforderlich sein. Bestimmte Vorhaben bedürfen weder einer Genehmigung noch einer Mitteilung. Diese Fragen können sie mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde oder der Stadtverwaltung klären.


Förderprogramm "Lebendiges Dorf"

Seit 2011 fördert die Stadt Gudensberg Investitionen an Häusern in der Altstadt und den Ortskernen der Stadtteile. Ziel ist, die Wohn- und Aufenthaltsqualität der jeweiligen Bereiche zu stärken und Leerstand und Verfall zu vermeiden.

Kostenlose Architektenberatung/Beratung durch ein Planungsbüro
Für interessierte Gebäudeeigentümer gibt es eine kostenlose Beratung durch einen Architekten/ein Planungsbüro. Zielsetzung der Beratung ist, den Hauseigentümern Ideen und Anregungen zu geben, was sie aus ihrem Haus machen können. Deshalb übernimmt die Stadt auch die Kosten für die Architektenberatung/Beratung durch ein Planungsbüro komplett (ca. 6-10 Stunden je Objekt). Als Berater stehen aktuell Christian Gerlach, Tel. 05622/918823 und Christoph Hubweber, Tel. 05624/9235945 zur Verfügung.

Investitionen werden bezuschusst
Die Förderung für Investitionen beträgt grundsätzlich 20% der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 20.000 €, für das Gesamtobjekt. Das Programm gilt für die Ortskerne und die Altstadt Gudensberg innerhalb eines abgegrenzten Geltungsbereiches.

Anreizprogramm

Im Rahmen des Städtebauförderprogrammes "Lebendige Zentren" bietet die Stadt Gudensberg ein Anreizprogramm für den Erhalt und die Sanierung historischer Fachwerkhäuser in der Kernstadt. Zur Förderung gehören zwei Bestandteile: Eine fachliche Beratung im Umfang von bis zu acht Stunden und die finanzielle Förderung von bis zu 25% der förderfähigen Kosten. Das können bis zu 20.000 € Zuschuss sein.

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Weitere Fördermöglichkeiten der Stadt Gudensberg

Die Stadt Gudensberg fördert die Fassadensanierung bei Fachwerkhäusern mit einem Zuschuss. Dazu beraten wir Sie gern.

Förderprogramme anderer öffentlicher Stellen

Andere öffentliche Stellen (Bund, Land usw.) stellen für verschiedenste Maßnahmen Fördergelder zur Verfügung. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse oder durch zinsverbilligte Darlehen. Nachfolgend finden sie Links zu Internetseiten mit weitergehenden Informationen zu den wichtigsten Förderprogrammen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):