Abwassergebühr

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Gudensberg

    Bei der Stadt Gudensberg sind die Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Entwässerungssatzung geregelt.

  • Typisierung

    Spezielle Hinweise für - Stadt Gudensberg

    Bei der Stadt Gudensberg sind die Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Entwässerungssatzung festgelegt.



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An wen muss ich mich wenden?

Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.

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