Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Magistrat der Stadt Gudensberg arbeitet daran, seine städtischen Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 gilt für das zentrale Online-Angebot gudensberg.de sowie die zugehörigen Multisites tagespflege-chattengau.de, pflege-chattengau.de, krankenpflege-gudensberg-niedenstein.de und musikalischer-wanderweg.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Magistrat der Stadt Gudensberg ist bemüht, die Anforderungen der derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) umzusetzen. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Die folgenden aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:

  • Alternative Bildtexte sind noch nicht für alle Bilder verfügbar
  • PDF-Dokumente (mehrheitlich)
  • Inhalte in Leichter Sprache sind nicht vollständig vorhanden
  • Design (hier: Kontrastverhältnis einzelner Textelemente)
  • Leistungen werden aus dem Hessenfinder des Landes Hessens eingespielt. Dieser ist noch nicht in leichter Sprache verfasst.

Der Magistrat der Stadt Gudensberg arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.

Datum der Erklärung: 17.05.2022